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Kreis Düren

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Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Hier direkt zur Anmeldung

Allgemeines

Nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe eine Belehrung erforderlich. Dies gilt wenn

  • Personen erstmalig gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen direkt (Hand) oder indirekt (Bedarfsgegenstände: Geschirr, Spüllappen, etc.) in Berührung kommen,
  • Personen in Küchen, Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstige Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

Die Beschäftigten werden über Personalhygiene und Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln informiert, da manche Krankheitserreger auf Lebensmittel übergehen und so auf andere Menschen übertragen werden können. Zudem werden Symptome und Erkrankungen erläutert, mit denen man nicht im Lebensmittelgewerbe arbeiten darf (Tätigkeitsverbot). 

Bei erstmaliger Ausübung der Tätigkeit (1. Arbeitstag) darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als 3 Monate sein. Danach ist diese Bescheinigung lebenslang gültig. Die originalen Gesundheitszeugnisse nach §§17 und 18 Bundesseuchengesetz haben nach wie vor Gültigkeit.

Nach der Belehrung des Gesundheitsamtes ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle 2 Jahre oder nach Tätigkeitsaufnahme über die in §42 Abs. 1 IfSG genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung nach Abs. 2 eine (Folge-)Belehrung durchzuführen und zu dokumentieren. Dabei sollen die speziellen Anforderungen und Bedingungen des jeweiligen Arbeitsplatzes berücksichtigt werden.

Ab sofort werden ausschließlich Online-Belehrungen angeboten, für die eine verbindliche Anmeldung erforderlich ist. Der Kreis Düren hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt. 

Die Online-Belehrungen können montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr bis 20:30 Uhr und samstags zwischen 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr kostenpflichtig über das TZG gebucht werden. Sie benötigen einen PC, Notebook, Tablet o.ä. und eine stabile Internetverbindung.

Für Mitbürgerinnen und Mitbürger, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, ist die Belehrung mit Hilfe von Untertiteln in mehr als 20 Sprachen verfügbar.

Die Gebühr beträgt 20,00 Euro, wobei die Abwicklung der Zahlung sowie die Ausstellung der Bescheinigung über das TZG erfolgt. 

Zahlungsmöglichkeiten:

  • Kreditkarte

  • PayPal

  • Überweisung per Vorkasse (nur möglich über die Hotline des TZG, Terminbuchung erst nach Zahlungseingang- Bearbeitungszeit ca. 4 Tage) Dauer des gesamten Belehrungsablaufs in der Regel ca. 45 Minuten.

  • Ab sofort sind die Belehrungen nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für ehrenamtlich Tätige und Schülerpraktikant:innen kostenpflichtig.

  • Die Anmeldegebühr beträgt 20€ pro Teilnehmer.

  • Für Fragen steht Ihnen die Hotline der Firma TZ-Glehn unter der Nummer: 02182/850765 oder unter der E-Mail-Adresse: ifsgtzgonline zur Verfügung!

Minderjährige Teilnehmer

Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor dem Belehrungstermin per E-Mail an ifsgtzgonline senden. Die Vorlage hierzu (Elternerklärung) können Sie auf der Anmeldeseite zur Belehrung des Technologiezentrums Glehn (TZG) herunterladen.

Ausstellung von Zweitschriften (Duplikaten)

Für die Ausstellung von Zweitschriften der Belehrungsbescheinigung (Onlinebelehrung) wenden Sie sich bitte an das TZG: ifsgtzgonline

Zweitschriften von Belehrungsbescheinigungen vor dem 01.04.2025, welche durch den Kreis Düren ausgestellt wurden, fordern Sie bitte unter folgender Mailadresse an (Gebühr 11 Euro):

belehrungenkreis-duerende

Bitte geben Sie dabei grundsätzlich Ihren vollständigen Namen (bei zwischenzeitlichen Namensänderungen auch den in der ursprünglichen Bescheinigung aufgeführten Namen), Ihr Geburtsdatum, die aktuelle Adresse sowie eine telefonische Erreichbarkeit an.

Wie funktioniert die Hygienebelehrung online?

1. Sie melden sich über https://dn.gotzg.de (Öffnet in einem neuen Tab) kostenpflichtig zur Infektionsschutzbelehrung an und erhalten anschließend eine Bestätigungsmail zu Ihrer Terminbuchung.
2. Zum Zeitpunkt des Belehrungstermins muss zuerst eine Videoidentifikation erfolgen, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
Laden Sie aus diesem Grund bitte rechtzeitig vor dem Belehrungstermin das bei der Anmeldung ausgewählte Videoidentifikationsverfahren (tzg Video-Ident, Facetime, Ginlo oder Signal) aus einem Webstore für IOS oder Android auf Ihr Smartphone.

Wir empfehlen die Verwendung der APP “tzg Video-Ident“.

Sie benötigen zudem ein gültiges Ausweisdokument und eine stabile Internetverbindung.

Bei Nutzung der “tzg Video-Ident“ APP zur Videoidentifikation:
Öffnen Sie die APP “tzg Video-Ident“ 10 Minuten vor dem gebuchten Belehrungstermin. Nutzen Sie hierzu den Code, den Sie nach Ihrer Anmeldung per E-Mail erhalten haben. Halten Sie Ihr Ausweisdokument bereit und warten Sie im Wartebereich der APP, bis Sie von einem Lernprozessbegleiter / einer Lernprozessbegleiterin des Technologiezentrums Glehn kontaktiert werden. Sollten Sie sich zum Zeitpunkt des Termins nicht im Wartebereich der APP aufhalten, stellen wir keinen weiteren Kontakt her (siehe Terminversäumnis in der Anmeldebestätigung).
Bei Nutzung anderer Kommunikationstools:
(Facetime, Ginlo oder Signal) zur Videoidentifikation:
Sie werden zum gebuchten Termin (+/- 10 Minuten) von einem Lernprozessbegleiter / einer Lernprozessbegleiterin des Technologiezentrums Glehn angerufen. Halten Sie Ihren Ausweis bereit. Sind Sie nach drei Anrufversuchen nicht erreichbar, werden wir keinen weiteren Kontakt herstellen (siehe Terminversäumnis in der Anmeldebestätigung). 

Sie zeigen Ihr Ausweisdokument in die Kamera.

3. Zum Start der Belehrung öffnen Sie jetzt bitte durch Anklicken folgenden Link auf Ihrem Smartphone oder PC: https://gotzg.de (Öffnet in einem neuen Tab) . Wir erklären Ihnen kurz den weiteren Ablauf.
4. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Bitte verbleiben Sie bis zum Ende der Belehrung in der ausgewählten Sprache. Fremdsprachen werden teilweise als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
5. Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
6. Diese beginnt mit dem ca. 20-minütigen Belehrungsfilm. Bitte sehen Sie sich den Film bis zum Ende an.
7. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung bis zum Ende aufmerksam durch.
8. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Die acht Fragen beziehen sich auf den Film und das Merkblatt. Es gibt jeweils nur eine richtige Antwort. Der Test kann bei Bedarf wiederholt werden.
9. Abschließend geben Sie eine Erklärung zum Tätigkeitsverbot* im Rahmen des Infektionsschutz-gesetzes ab.
10. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder zum Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsgtzgonline
11. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
12. Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird sie Ihnen per E-Mail zugesendet. Bitte speichern Sie das Dokument an einem sicheren Ort ab.

          

              

Kontakt - Ansprechpartnerinnen

Frau Blatzheim
Sachbearbeitung
Frau Falter
Sachbearbeitung

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